Weitere besonders besorgniserregende Stoffe

Vier neue Substanzen sind seit heute auf der Kandidatenliste

(ur) Die Europäische Chemikalien-Agentur (ECHA) hat heute die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) um vier neue Stoffe erweitert. Es handelt sich dabei um Substanzen, die reproduktionstoxisch sind, endokrine Störungen hervorrufen und eine Kombination anderer besorgniserregender Eigenschaften haben. Letztere stehen im Verdacht, krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend zu sein sowie persistente, bioakkumulative und toxische (PBT) beziehungsweise sehr persistente und sehr bioakkumulative (vPvB) Eigenschaften zu haben (siehe dazu auch "Neue besonders besorgniserregende Stoffe"). Bei den neuen Kandidaten handelt es sich um

  • 2-Methoxyethylacetat, fortpflanzungsgefährdend, nicht unter REACH registriert,
  • Tris (4-nonylphenyl, verzweigtes und lineares) phosphit (TNPP), endokrin wirkende Eigenschaften, primär verwendet als Antioxidans zur Stabilisierung von Polymeren,
  • 2,3,3,3-Tetrafluor-2- (heptafluorpropoxy) propionsäure, ihre Salze und ihre Acylhalogenide (einschließlich ihrer einzelnen Isomere und Kombinationen davon), im Verdacht schwerwiegender Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt, Verarbeitungsbeihilfe bei der Herstellung fluorierter Polymere,
  • 4-tert-Butylphenol, hormonstörende Eigenschaften, verwendet in Beschichtungsprodukten, Polymeren, Klebstoffen, Dichtungsmassen und zur Synthese anderer Substanzen.

Insgesamt stehen nun 201 Substanzen auf der Kandidatenliste der SVHC. Unternehmen können rechtliche Verpflichtungen haben, die sich aus der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste ergeben. Diese Verpflichtungen können für den aufgeführten Stoff an sich, in Gemischen oder in Gegenständen gelten.

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