Vorschläge zur Reform des PIC-Verfahrens

ECHA empfiehlt mehr Transparenz beim Handel mit gefährlichen Chemikalien

(ur) Der Gesamtaufwand für die Umsetzung der PIC-Verordnung (Prior Informed Consent), welche die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien und Pestizide regelt, hat trotz eines leichten Rückgangs der Ausfuhrnotifizierungen zugenommen. Dies stellt der dritte Bericht der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur PIC-Verordnung fest. Grund sind das ständige Hinzufügen neuer Chemikalien, welche PIC unterliegen, und mehr Stoffe, die vor der Ausfuhr einer ausdrücklichen Zustimmung von Nicht-EU-Einfuhrländern unterliegen.

Der Bericht stellt fest, dass insbesondere Substanzen, die Benzol enthalten und Neonicotinoide, die Bienen schädigen, viele Notifizierungen ausgelöst haben. Auch die Anfragen der Öffentlichkeit nach Daten über den Handel mit gefährlichen Stoffen, die im Rahmen der PIC-Verordnung erhoben werden, nehmen zu.

Die ECHA schlägt daher vor, künftig bei jeder Überarbeitung der Verordnung

  • festzulegen, welche Teile der Ausfuhrnotifikationen öffentlich sind,
  • klarzustellen, welche Informationen über den Handel in den Jahresberichten auf EU-Ebene veröffentlicht werden sollten und
  • die Berechenbarkeit und Klarheit der Regelung durch Anhänge zur Verordnung und Umsetzungsverfahren zu verbessern.

„Das Interesse an der Ausfuhr gefährlicher Chemikalien aus der EU hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen (…). Die laufende Evaluierung der Verordnung bietet eine gute Gelegenheit, die Wirkung und Transparenz der PIC-Verordnung zu verbessern“, sagt Dr. Sharon McGuinness, Exekutivdirektorin der ECHA. „Unser Dreijahresbericht schlägt konkrete Wege vor, wie dies erreicht werden kann, beispielsweise durch eine Klarstellung des Rechtstextes und eine Anpassung der derzeitigen Praktiken. Unsere Empfehlungen zielen auf eine transparentere und wirksamere Umsetzung der Verordnung, die den Handel mit gefährlichen Chemikalien kontrolliert.“

Die PIC-Verordnung regelt die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und Pestizide zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern. Sie verpflichtet vor allem Unternehmen, die diese Chemikalien in Nicht-EU-Länder exportieren wollen. Innerhalb der EU dient die Verordnung der Umsetzung des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Unterrichtung im internationalen Handel.

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