Vorbereitet auf einen No-Deal Brexit?

Der 31. Oktober 2019 rückt näher. Unternehmen sollten nun handeln und sich für ein No-Deal-Szenario wappnen, mahnt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

(ur) Die europäische Behörde erinnert Unternehmen daran, dass sie sich auf ein No-Deal-Szenario vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU vorbereiten müssen. Ab dem 1. November 2019 könnte das Vereinigte Königreich ein "Drittland" sein.

Auch nachgeschaltete Anwender in der EU-27 bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind aufgefordert, jetzt zu handeln, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden. Registrierungen von britischen Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern werden ungültig, wenn sie nicht in die EU-27/EWR übertragen werden, bevor das Vereinigte Königreich aus der EU austritt.

Nachgeschaltete Anwender in der EU-27/EWR können die "Liste der nur von britischen Unternehmen registrierten Stoffe" (List of substances registered only by UK companies) auf der Website der ECHA einsehen, um festzustellen, ob sie betroffen sind und Maßnahmen ergreifen müssen. Wenn Unternehmen planen, ihre Lieferung weiterhin aus dem Vereinigten Königreich (nach dem Austritt aus der EU) zu beziehen, sollten sie den Stoff selbst als Importeur registrieren, es sei denn, für diese Registrierung in der EU-27/EWR wurde ein Alleinvertreter ernannt.

Hersteller und Formulierer mit Sitz in Großbritannien, die unter REACH registrierte Stoffe auf dem EU-27/EWR-Markt legal halten wollen, können ihr Geschäft entweder auf einen Alleinvertreter in einem der EU-27/EWR-Länder übertragen oder einen Alleinvertreter ernennen.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Übertragung von REACH-Registrierungen finden Sie auf den Webseiten der ECHA: How to transfer your UK REACH registrations prior to the UK withdrawal from the EU.

Die sogenannte PIC-Verordnung – wobei PIC für Prior Informed Consent steht – regelt die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien. Das Formular zur Meldung der Exporte von PIC-Stoffen (How to notify PIC exports to the UK after the UK's withdrawal from the EU) wurde reaktiviert. Dieses Formular ist Teil eines vorläufigen Verfahrens. Es stellt sicher, dass EU-27-Unternehmen, die ab dem 1. November 2019 PIC-Chemikalien in das Vereinigte Königreich exportieren, ihrer Verpflichtung nachkommen können, ihre Ausfuhren 35 Tage vor dem voraussichtlichen Einfuhrdatum zu melden.

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