Verbot von quecksilberhaltigen Produkten

Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von weiteren quecksilberhaltigen Produkten in der EU verboten

(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2049 vom 14. Juli 2023 wird die Verordnung (EU) 2017/852 geändert. Dies betrifft mit Quecksilber versetzte Produkte, die einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterliegen (ABl. 2023 L 236 S. 21).

Ab dem 31. Dezember 2025 wird dann die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung verboten für

  • Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät (CFL.i) für allgemeine Beleuchtungszwecke mit ≤ 30 Watt und einem Quecksilbergehalt von höchstens 2,5 mg je Brennstelle;
  • Kaltkathoden-Leuchtstofflampen (CCFL) und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden (EEFL) aller Längen für elektronische Displays, die nicht unter Eintrag 6 im Anhang II Teil A der Verordnung (EU) 2017/852 fallen.

Zudem werden weitere mit Quecksilber versetzte Produkte, welche den Einträgen 10 und 11 des Anhangs II Teil A der Verordnung angefügt werden, ab dem 31. Dezember 2025 verboten.

Die Verordnung tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft.

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