Verbot von quecksilberhaltigen Produkten
Ab dem 31. Dezember 2025 wird die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung von weiteren quecksilberhaltigen Produkten in der EU verboten
(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2049 vom 14. Juli 2023 wird die Verordnung (EU) 2017/852 geändert. Dies betrifft mit Quecksilber versetzte Produkte, die einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterliegen (ABl. 2023 L 236 S. 21).
Ab dem 31. Dezember 2025 wird dann die Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung verboten für
- Kompaktleuchtstofflampen mit eingebautem Vorschaltgerät (CFL.i) für allgemeine Beleuchtungszwecke mit ≤ 30 Watt und einem Quecksilbergehalt von höchstens 2,5 mg je Brennstelle;
- Kaltkathoden-Leuchtstofflampen (CCFL) und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden (EEFL) aller Längen für elektronische Displays, die nicht unter Eintrag 6 im Anhang II Teil A der Verordnung (EU) 2017/852 fallen.
Zudem werden weitere mit Quecksilber versetzte Produkte, welche den Einträgen 10 und 11 des Anhangs II Teil A der Verordnung angefügt werden, ab dem 31. Dezember 2025 verboten.
Die Verordnung tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft.

