Unternehmen sollen Registrierungen übertragen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt weiterhin Unternehmen, sich auf den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Übergangszeit vorzubereiten.
(ur) Die Behörde fordert Unternehmen auf, mit der Übertragung ihrer Registrierungen und sonstigen Assets über die IT-Tools der ECHA vor dem vorausssichtlichen Brexit zu beginnen und nicht bis zum letzten Moment damit zu warten.
Die Anzahl der Registrierungen, für die eine Übertragung von einem in Großbritannien ansässigen Registranten an ein Unternehmen mit Sitz in der EU-27 initiiert wurde, steigt an. So seien von insgesamt 12.000 Registrierungen im Vereinigten Königreich bis Ende März mehr als 4.800 übertragen worden, gibt die Behörde bekannt.
Unternehmen können immer noch von den Ratschlägen und praktischen Anweisungen auf der ECHA-Website profitieren, um die Auswirkungen des Rückzugs des Vereinigten Königreichs auf ihr Geschäft hinsichtlich REACH, CLP, PIC und der Biozidprodukteverordnung zu minimieren.
Darunter findet sich auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Übertragen britischer Registrierungen.

