Türkische Chemikalienverordnung

Die Türkei verpflichtet Unternehmen zur Anmeldung dort hergestellter oder importierter Chemikalien – vergleichbar der EU-Chemikalienverordnung REACH. Eine erste Übergangsfrist läuft Ende März 2011 ab.

(ak)  Unternehmen in der EU, die Chemikalien in Mengen über 1.000 Tonnen pro Jahr (t/a) herstellen oder importieren, müssen nach der Chemikalienverordnung REACH bis zum 1. Dezember 2010 ein Registrierungsdossier bei der EU Chemikalienagentur ECHA eingereicht haben. Eine ähnliche Verordnung gibt es auch in der Türkei, wie die Dekra mitteilt: Dort trat 2009 die so genannte CIRC-Verordnung (Regulation on inventory and control of chemicals) in Kraft.

 

Mit CIRC werden Hersteller und Importeure von Chemikalien verpflichtet, diese in einer behördlichen Datenbank anzumelden. Welche Daten zu melden sind, hängt von der jährlichen Tonnage ab: Unter 1.000 t/a müssen neben der Stoffcharakterisierung vor allem Informationen über Einstufung und Kennzeichnung sowie Verwendung und Volumina mitgeteilt werden. Bei Mengen über 1.000 t/a sind umfangreiche Daten zu Toxikologie, Ökotoxikologie und physikochemischen Eigenschaften einzureichen.

Ähnlich wie bei REACH muss auch bei CIRC das notifizierende Unternehmen seinen Sitz in der Türkei haben. Exporteure, die ihre Importeure von der Pflicht zur Notifizierung entbinden wollen, können hierzu einen Vertreter analog zum Alleinvertreter nach REACH benennen. So kann vermieden werden, dass dem Importeur die genaue Rezeptur mitgeteilt werden muss.

 

Die erste Übergangsfrist läuft am 31. März 2011 ab.Die Dekra berät, unterstützt und vertritt Unternehmen sowohl bei REACH als auch bei CIRC. DieNiederlassung in Istanbul sei rechtlich in der Lage, als Vertreter eines Exporteurs zu fungieren, so die Dekra.

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