TRGS: Beteiligung der Praxis erwünscht
Anwender, die Hinweise zur TRGS 401 oder 751 bzw. zur BekGS 527 haben, werden gebeten, diese an den AGS zu senden.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) entwickelt die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) weiter, überprüft sie regelmäßig und überarbeitet sie bei Bedarf. Das Ziel dabei ist es, die Qualität zu sichern. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.
Der AGS bietet nun erneut die Möglichkeit, zu Aktualisierungen von bestimmten TRGS bzw. BekGS Stellung zu nehmen. Wer als Anwender Hinweise zu den folgenden TRGS bzw. BekGS hat, kann diese bis 31. März 2017 an den AGS senden (u.a. per E-Mail):
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
- BekGS 527 Hergestellte Nanomaterialien
- TRGS 751 (Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 3151) Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen.

