TRGS 910 aktualisiert

Das BMAS hat Änderungen für das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert und ergänzt:

  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“: die Änderungen betreffen Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 sowie Anlage 1 Nrn. 1 und 3 – Bekanntmachung vom 1. März 2018 (GMBl 2018 S. 242).

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