TRGS 900 und 906 geändert

Das BMAS hat die beiden Technischen Regeln für Gefahrstoffe aktualisiert.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit Datum vom 22. bzw. 27. Mai 2025 angepasst (jeweils GMBl 2025 S. 403):

  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“: In den Richtlinien zur europäischen Richtlinie 98/24/EG sind für einige Stoffe die Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (Indicative Occupational Exposure Limit Values – IOELV) niedriger als die national in der TRGS 900 festgelegten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). Zum 1. Juni 2027 werden die AGW von 15 Stoffen in der TRGS 900 entsprechend abgesenkt.
  • TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Absatz 3 Nummer 4 GefStoffV“: Der Anwendungsbereich wird auf keimzellmutagene Tätigkeiten oder Verfahren ausgedehnt – durch Änderungen im Titel, im Inhaltsverzeichnis, in der Überschrift von Abschn. 2 sowie in Abschn. 1 Abs. 1.

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