TRGS 900 berichtigt

Die Korrekturen betreffen drei Einträge in Abschnitt 3.

(mih) Mit Datum vom 13. Februar 2025 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ geändert und ergänzt (GMBl 2025 S. 155). Die Einträge in Abschn. 3 für Cerdioxid, Kupfer und seine anorganischen Verbindungen sowie Methyldiethanolamin wurden nun mit Datum vom 7. April 2025 berichtigt (GMBl 2025 S. 234.)

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