TRGS 900, 903 und 910 überarbeitet

Das BMAS hat drei Technische Regeln für Gefahrstoffe geändert und ergänzt.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert und ergänzt:

  • TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ – Bekanntmachung vom 14. Mai 2018 (GMBl 2018 S. 545).

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