TRGS 509 und 725: Berichtigungen vorgesehen

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beabsichtigt, die technischen Regeln für das Lagern flüssiger und fester Gefahrstoffe sowie für gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre zu korrigieren.

(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beabsichtigt, zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berichtigen. Die vorab veröffentlichten Korrekturen sind noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht und somit vorläufig.

TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“: Die Berichtigungen betreffen die Abb. A2-1 und A2-2 in Anlage 2.

TRGS 725 „Gefährliche, explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“: Die Korrekturen betreffen Nr. 2.3 (Neufassung der Regelungen über Explosionsschutzeinrichtungen) sowie Anh. 1 Nr. 1 Abs. 10 (Regelungen über Prozessleitsysteme).

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