TRGS 460 im Entwurf

Die BAuA hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 460 „Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik“ veröffentlicht.

(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der neu gefassten Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 460 veröffentlicht. Demnach soll der Titel künftig „Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik“ lauten (bislang: Handlungsempfehlung zur …).

Inhaltliche Anpassungen in der TRGS 460 sind u.a. die Beschreibung von „Branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen“, die Ergänzung um den Aspekt der Explosionsgefährdung in Schritt 1 und 4 sowie die Möglichkeit, Expositionswerte bei fehlenden Daten in Schritt 4 zu berechnen.

Weitere formale Anpassungen neben der Änderung des Titels sind u.a. die Ausgliederung des wissenschaftlichen Hintergrundpapiers und die Ergänzung der Literaturangaben.

Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) bei seiner 62. Sitzung am 7. und 8. Mai 2018.

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