TRGS 400 und 561 im Entwurf

Der AGS hat beschlossen, eine Technische Regel für Gefahrstoffe neu sowie eine bestehende in neuer Fassung bekannt zu machen.

(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hatte bei seiner 60. Sitzung am 10. Mai 2017 u.a. beschlossen, die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 sowie die bestehende TRGS 400 in neuer Fassung bekannt zu machen. Die Entwürfe stehen zum Download bereit.

  • TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (Entwurf der Neufassung)
  • TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ (Entwurf)

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