TRGS 220 als Entwurf

Die Neufassung soll die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern um nationale Anforderungen ergänzen.

(mih) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den Entwurf der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 „Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern“ veröffentlicht.

Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern sind Art. 31 und Anh. II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Die TRGS 220 soll die ECHA-Leitlinien, in denen nationale Aspekte jedoch nur teilweise berücksichtigt sind, um nationale Anforderungen ergänzen, wenn diese Stoffe oder Gemische in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Die vorherige TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ wurde mit der Bekanntmachung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 6. Dezember 2007 (GMBl 2007 S. 1094) aufgehoben.

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