SVHC-Leitfaden

Der Leitfaden will Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten, bei ihren Informations- und Mitteilungspflichten unterstützen.

(mih) Nach europäischer Chemikalienverordnung REACH haben Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (substances of very high concern – SVHC) enthalten, besondere Informations- und Mitteilungspflichten. Die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt betroffene Unternehmen mit dem „Leitfaden für Lieferanten von Erzeugnissen“. Bislang lag dieser nur in Englisch vor (Guidance for suppliers of articles).

Im Mittelpunkt des Leitfadens, welchen die für REACH zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich und Schweden sowie Norwegen entwickelt haben, steht die 0,1-Prozent-Bezugsgröße: Lieferanten müssen gewerbliche Abnehmer – auf Anfrage auch Verbraucher – informieren, wenn ihr Erzeugnis mehr als 0,1 Prozent eines SVHC enthält, vorausgesetzt, der Stoff wurde in die sog. Kandidatenliste aufgenommen.

Danach ist die 0,1-Prozent-Bezugsgröße in einem komplex zusammengesetzten Erzeugnis ein einzelnes Teil des Erzeugnisses und nicht das zusammengesetzte Erzeugnis selbst. In diesem Punkt weicht der Leitfaden von der Interpretation des entsprechenden Leitfadens der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ab. Dieser betrachtet das zusammengesetzte Erzeugnis als Bezugsgröße. Diese Interpretation führt aber zu der besonderen Situation, dass der Importeur des einzelnen Teils die Information an seinen Abnehmer weitergeben muss. Hingegen ist der Importeur des kompletten zusammengesetzten Erzeugnisses, an welchem die einzelnen Teile angebracht sind, in vielen Fällen nicht betroffen. Er muss dann keine Informationen an seinen Abnehmer weitergeben, wenn aufgrund des hohen Bezugsgewichtes des kompletten zusammengesetzten Erzeugnisses die 0,1-Prozent-Grenze nicht überschritten wird.

Der Leitfaden verdeutlicht an vielen praktischen Beispielen, wie auch ein Lieferant von besonders komplex zusammengesetzten Erzeugnissen seinen Informationspflichten nachkommen kann. Die Ergebnisse dieses gemeinsamen Leitfadens sollen zugleich auf europäischer Ebene zu einer Konsensbildung und zu einem einheitlichen Verständnis beitragen, wenn Bezugsgrößen für Erzeugnisse festgelegt werden, so die Bundesstelle für Chemikalien.

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