Sieben auf einen Streich

ECHA empfiehlt sieben Stoffe für die Zulassungsliste

(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) empfiehlt der Europäischen Kommission, sieben Stoffe in die Zulassungsliste aufzunehmen. Sobald diese auf der Liste stehen, müssen Unternehmen eine Zulassung beantragen, um sie weiterhin zu verwenden.

Unter den vorgeschlagenen Stoffen sind die Cyclosiloxane D4, D5 und D6, die als schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit gelten. Die ECHA hat diese Chemikalien von der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC) gestrichen und auf die Zulassungsliste gesetzt, weil sie gefährlich sind, in großen Mengen produziert werden und weit verbreitet sind.

Einige Verwendungen der Cyclosiloxane sind bereits in Verbraucherprodukten und in den meisten professionellen Anwendungen im Rahmen von REACH eingeschränkt oder befinden sich im Prozess der Einschränkung. Die Cyclosiloxane wurden vorrangig in die Zulassungsliste aufgenommen, da einige ihrer Verwendungen, z. B. die industrielle Fertigung von Elektronik und einige gewerbliche Verwendungen wie die chemische Reinigung in geschlossenen Systemen, nicht von den Beschränkungsmaßnahmen erfasst werden.

Als weiteren Stoff empfiehlt die ECHA, Terphenyl, hydriert, auf die Zulassungsliste zu setzen. Der Stoff wird als umweltschädlich angesehen. Terphenyl wird als Wärmeübertragungsflüssigkeit hauptsächlich in Industrieanlagen sowie in Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Beschichtungen, Tinten und Farben verwendet und ist auch in einigen Kunststoffartikeln zu finden.

Die drei anderen Stoffe – Dicyclohexylphthalat (DCHP), Dinatriumoctaborat und Trimethylaluminium (TMA) - gelten als gesundheitsschädlich. Sie können verwendet werden, um Stoffe mit ähnlichen chemischen Strukturen und Verwendungen zu ersetzen, die bereits empfohlen oder in die Zulassungsliste aufgenommen wurden. 

Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme dieser besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in die Zulassungsliste wird von der Europäischen Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament getroffen. In diesen Entscheidungen werden auch die Termine genannt, bis zu denen die Unternehmen bei der ECHA eine Zulassung für die weitere Verwendung der Stoffe beantragen müssen.

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