Sieben auf einen Streich
Ausschuss für Gefahrstoffe ändert sieben Technische Regeln (TRGS).
(fu) Bei seiner 51. Sitzung am 13. November 2012 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter anderem einige Technische Regeln für Gefahrstoffe geändert. Die Texte werden ab Januar 2013 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
Angepasst, geändert und ergänzt wurden die
- TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
- TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"
- TRGS 522 "Raumdesinfektion mit Formaldehyd"
- TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
- TRGS 617 "Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte"
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

