SDB: neue Anforderungen in der Türkei

Seit Beginn dieses Jahres müssen alle neu erstellten türkischen Sicherheitsdatenblätter der KKDIK-Verordnung genügen und zertifiziert werden.

(mih) Seit Beginn dieses Jahres müssen alle neu erstellten türkischen Sicherheitsdatenblätter (SDB) nun gemäß Anh. II der KKDIK-Verordnung erstellt und von einem sog. „Chemical Assessment Expert“ zertifiziert werden. Darauf weist das Gefahrgut- und Gefahrstoffberatungsunternehmen GBK Global Regulatory Compliance in Ingelheim hin. Durch die Einführung der KKDIK-Verordnung sei die bislang geltende „Verordnung über Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Gemische“ von 2014 zum 31. Dezember 2023 aufgehoben worden.

Die KKDIK-Verordnung („Kimyasalların Kaydı Değerlendirilmesi İzni Kısıtlanması“ – „Chemicals Registration Evaluation Authorisation Restriction“) ist laut GBK am 23. Dezember 2017 in der Türkei eingeführt worden. Sie sei damit ein direktes türkisches Pendant zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), an der sie sich inhaltlich stark orientiere.

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