REACH: Zulassungsanforderungen nicht immer erfüllt

Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde in 17 europäischen Ländern geprüft, inwieweit Unternehmen ihre Zulassungspflichten bei SVHC einhalten.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Ergebnisse eines Pilotprojekts des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) veröffentlicht. Es ging darum, zu untersuchen, ob europäische Unternehmen bei 13 besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern – SVHC), die 2015 zuzulassen waren, ihre Zulassungspflichten gemäß REACH erfüllt haben. Das war bei den meisten überprüften Unternehmen der Fall.

Es wurde geprüft, ob diese SVHC ohne Genehmigung verwendet oder in den Verkehr gebracht wurden und ob andere Genehmigungspflichten erfüllt wurden. War bereits eine Genehmigung erteilt worden, so wurde auch geprüft, ob die Bedingungen der erteilten Zulassungen eingehalten wurden.

Die Kontrolleure aus 17 Ländern nahmen im Rahmen dieses Projekts insgesamt 802 Prüfungen vor, wobei 78 % der kontrollierten Unternehmen KMU waren. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen nutzte (93 %) oder vermarktete (92 %) keine der Stoffe, die 2015 zuzulassen waren. Es wurden auch Vorschriftenverstöße bei den Kontrollen in Unternehmen, welche die Stoffe nutzten oder in Verkehr gebracht haben, festgestellt (10,7 % bzw. 8,9 %), woraufhin je nach Schwere des Verstoßes entsprechende Maßnahmen veranlasst wurden.

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