REACH: letzte Übergangsfrist ist abgelaufen
Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk gibt Tipps, wie Unternehmen vorgehen können, wenn sie nun Stoffe erstmalig herstellen oder importieren wollen.
(mih) Gestern ist die letzte Übergangsfrist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) abgelaufen und damit die Möglichkeit, vorregistrierte Phase-in-Stoffe zu registrieren. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass seit 1. Juni 2018 Stoffe, die nicht registriert wurden, nicht mehr vermarktet werden dürfen.
Unternehmen, die beabsichtigen, nun Stoffe erstmalig herzustellen oder zu importieren, müssten diese vor der Herstellung bzw. vor dem Import registrieren. Der Registrierungsprozess selbst habe sich nicht geändert. Bei bereits registrierten Stoffen müssten sich die neuen Registranten dem vorhandenen gemeinsamen Dossier anschließen. Ebenso bestehe weiterhin die Pflicht, vorhandene Wirbeltierversuchsdaten gemeinsam zu nutzen. Vorregistrierte Stoffe können laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk bis auf Weiteres noch mit der Vorregistrierungsnummer registriert werden. Liegt keine Vorregistrierung vor, sei es erforderlich, vor der Registrierung eine Voranfrage bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu stellen.

