REACH-Einstufung von Nanomaterialien

Grundlage für Regulierung von nanoskaligen Stoffen liegt jetzt vor.

(fu/BAuA) Um Nanomaterialien richtig in die Chemikalienverordnung REACH einzugliedern, muss deren Systematik um spezielle Regelungen für nanoskalige Stoffe erweitert werden. Zurzeit enthält REACH weder Forderungen an die Charakterisierung noch ein spezifisches Prüfprogramm für Nanomaterialien. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Forschungsauftrag die "Charakterisierung von nanoskaligen Eigenschaften chemischer Stoffe als Grundlage für die Regulierung im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)" untersucht.

Der jetzt veröffentlichte Forschungsbericht beschreibt beispielhaft den Zusammenhang von Partikelgröße und bestimmten physikalisch-chemischen Eigenschaften. Daneben wird untersucht, ob die REACH-Püfmethoden auch für Nanomaterialien und ihre spezifischen Eigenschaften geeignet sind und welche anderen Methoden sinnvoll sein könnten. Die Forscher haben geprüft, wie Anforderungen für Nanomaterialien angepasst werden müssten. In einem weiteren Teil werden die relevanten Eigenschaften von Nanomaterialien aus Sicht internationaler Institutionen beschrieben.

Bereits eine vorangegangene Studie hatte deutlich gemacht, dass Charakterisierungsmethoden angepasst werden müssen. Mit Blick auf die Registrierungsfrist 2013 hat der REACH-CLP Helpdesk bereits im August eine Kurzinformation zur Charakterisierung von Nanomaterialien auf seiner Homepage bereitgestellt.

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