REACH: Einhaltung der Registrierungspflichten wird geprüft

Das Projekt REF-7 soll die EU-weite Durchsetzung der Registrierungspflichten der Importeure und Hersteller sicherstellen, da die letzte Registrierungsfrist 2018 abgelaufen ist.

(mih) In Zusammenarbeit mit den Zollbehörden haben Inspektoren damit begonnen, die Einhaltung der Registrierungspflichten von Importeuren und Herstellern gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zu überprüfen. Das berichtet die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Die Inspektionen unter Beteiligung aller 31 Länder der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind Teil des siebten koordinierten REACH-Durchsetzungsprojekts (REF-7) des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung – ein Netzwerk von Behörden, die in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein dafür zuständig sind, u.a. REACH durchzusetzen.

Das Projekt soll die EU-weite Durchsetzung der Registrierungspflichten der Importeure und Hersteller sicherstellen, da die letzte Registrierungsfrist 2018 abgelaufen ist. Die Kontrollen werden importierte und hergestellte Stoffe in allen Mengenbereichen betreffen, wobei der Schwerpunkt auf Stoffen liegt, die in Mengen von 1 bis 100 t pro Jahr importiert und hergestellt werden. Es ist auch vorgesehen, Teile des Registrierungsdossiers und andere mit der Registrierung zusammenhängende Pflichten, z.B. ob der Registrant ein Registrierungsdossier aktualisiert hat, zu kontrollieren.

Die Inspektoren wollen zudem prüfen, ob als Zwischenprodukte registrierte Stoffe die Definition von Zwischenprodukten erfüllen und unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt und verwendet werden. Darüber hinaus werden Substanzen im Fokus stehen, die als Monomere in Polymeren registriert sind.

Ein Bericht über die Ergebnisse der Inspektionen soll im vierten Quartal 2020 verfügbar sein.

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