REACH: Briefe an Registranten

Die ECHA hat fast 300 Stoffe aus dem Registrierungsverfahren ausgewählt, um sie genauer prüfen zu lassen.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Rahmen der Roadmap bis 2020 für besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern – SVHC) mittels eines IT-Screening-Verfahrens fast 300 Stoffe aus dem Registrierungsverfahren ausgewählt, um sie durch die Mitgliedstaaten genauer prüfen zu lassen. Wie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk mitteilt, werden die zuständigen Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten die Registrierungsdossiers in einem manuellen Screening dahingehend untersuchen, ob Bedarf für ein weiteres Verfahren besteht, z.B. Compliance Check, Stoffbewertung, harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, Bewertung von Stoffeigenschaften oder Risikomanagementoptionsanalyse.

Die ECHA wird die betroffenen Registranten von neuen Stoffen auf der sog. Shortlist per Brief darüber informieren und sie bitten, ihre Registrierungsdossiers auf Mängel zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Diese Nachrichten der ECHA sind laut REACH-CLP-Biozid Helpdesk als Hinweis zu verstehen. Die betroffenen Registranten sollten genau prüfen, ob ein Update des Registrierungsdossiers tatsächlich neue Informationen liefert, welche den Mitgliedstaaten helfen könnten, das geeignete Verfahren zu wählen. Ist dies nicht der Fall oder enthält das Registrierungsdossier keine offensichtlichen Mängel, sollte auf eine Aktualisierung verzichtet werden.

Am 17. Februar 2016 veranstaltet die ECHA ein Online-Seminar, in welchem sie den Screening-Prozess und die möglichen Folgen erläutern wird.

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