Praxisleitfaden für Zwischenprodukte

Die ECHA will helfen, die REACH-Anforderungen für Zwischenprodukte zu erfüllen und erforderliche Informationen für das Registrierungsdossier zu identifizieren.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen neuen Praxisleitfaden für Zwischenprodukte veröffentlicht. Er soll Registranten und nachgeschaltete Anwender dabei unterstützen, die Anforderungen für Zwischenprodukte gemäß REACH zu erfüllen und die erforderlichen Informationen für das Registrierungsdossier zu identifizieren. Zwischenprodukte können ggf. von Ausnahmeregelungen gemäß REACH, wie reduzierte Registrierungsanforderungen und Befreiung von der Zulassung, profitieren.

Der 51 Seiten umfassende Leitfaden trägt den Titel „How to assess whether a substance is used as an intermediate under strictly controlled conditions and how to report the information for intermediate registration in IUCLID“. Darin sind zahlreiche praktische Beispiele aufgeführt, welche die zur Verfügung zu stellenden Angaben erläutern.

Registranten und nachgeschaltete Anwender von Zwischenprodukten können damit prüfen, ob ihre Verwendung des Stoffes mit der Definition von Zwischenprodukten gemäß REACH übereinstimmt. Der Leitfaden liefert Beispiele für die Verwendung als Zwischenprodukt und von streng kontrollierten Bedingungen, die Voraussetzung für reduzierte Registrierungsanforderungen sind. Es wird auch erläutert, wie sich erkennen lässt, ob diese Bedingungen vor Ort umgesetzt sind.

Da bei der Registrierung von Zwischenprodukten besondere Anforderungen zu erfüllen sind, veranschaulicht dieser Leitfaden auch, welche Angaben im Registrierungsdossier im Zusammenhang mit der Verwendung enthalten sein sollten. Dieser Praxisleitfaden ergänzt die ECHA-Richtlinien über Zwischenprodukte von 2010.

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