POP im Visier der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übernimmt im Zuge der POP-Verordnung neue Aufgaben

(ur) Auf Grundlage der überarbeiteten Verordnung beginnt die ECHA, die wissenschaftlichen, technischen und administrativen Aufgaben zu erarbeiten, um persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants - POP) zu identifizieren und zu regulieren. Diese Substanzen verbleiben in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an und gefährden die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften können sie über weite Strecken entfernt von den Orten, an denen sie hergestellt oder verwendet wurden, transportiert werden.

Die POP-Verordnung verbietet oder schränkt die Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe in der Europäischen Union stark ein. Die ECHA soll dabei helfen, neue POP zu identifizieren und als Schnittstelle für die Berichtspflichten zu dienen, die sich aus der Umsetzung der Verordnung ergeben. Dies umfasst die Zusammenstellung und Veröffentlichung von Informationen aus den Mitgliedstaaten zu Verwendungen, Mengen, Freisetzungen, Überwachungsdaten, Lagerbeständen und Abfällen im Zusammenhang mit POP sowie die Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung und Aktualisierung des künftigen Vorgehens, um bei der Bekämpfung der durch POP verursachten Risiken weitere Fortschritte zu erzielen.

Weitere Aufgaben sind die Förderung des Informationsaustauschs über POP zwischen verschiedenen EU-Akteuren und Drittländern, die Unterstützung der Kommission bei der Arbeit im POP-Überprüfungsausschuss des Stockholmer Übereinkommens und die Unterstützung von EU-Durchsetzungsmaßnahmen durch das ECHA-Enforcement-Forum.

Im Jahr 2020 wird die Chemikalienagentur POP-Daten in ihre Chemiedatenbank integrieren. Dies ermöglicht einen leichteren Zugang zu behördlichen und gefahrenbezogenen Informationen zu den Stoffen, die als POP vorgeschlagen werden, und zu den Stoffen, die bereits in der POP-Verordnung aufgeführt sind. POP werden weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen und das Aarhus-Protokoll geregelt. Diese Rechtsvorschriften werden in der Europäischen Union durch die POP-Verordnung umgesetzt.

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