Die Europäische Kommission beschränkt damit die Einsatzmöglichkeiten von zwei reproduktionstoxischen Lösungsmitteln.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP) geändert. Dies geschieht mit der Verordnung (EU) 2025/1090 vom 2. Juni 2025 (ABl. L, 2025/1090, 3.6.2025), die am 23. Juni 2025 in Kraft tritt.
Anh. XVII REACH wird um die Einträge Nr. 80 und 81 ergänzt, in denen neue Beschränkungen für die beiden reproduktionstoxischen Lösungsmittel festgelegt werden. Nach dem 23. Dezember 2026 dürfen beide Stoffe nicht mehr als solche, als Bestandteile anderer Stoffe oder in Gemischen in bestimmten Konzentrationen hergestellt, verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Es sei denn, die jeweils genannten Akteure stellen sicher, dass die Exposition von Beschäftigten unter festgelegten Grenzwerten liegen.
Für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder die Verwendung von DMAC bei der Herstellung von Chemiefasern gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 23. Juni 2029, um technische Umstellungen zu ermöglichen.
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