Darin sind technische und betriebliche Lösungen für die Betankung von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Arbeitsmaschinen außerhalb von Anlagen nach AwSV zusammengestellt.
(mih) Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) hat ein weiteres, neues Merkblatt herausgegeben: „Merkblatt DWA-M 799 Betankung von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Arbeitsmaschinen außerhalb von Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ (Stand April 2025).
In dem kostenpflichtigen Merkblatt sind aus den wasserrechtlichen Anforderungen technische und betriebliche Lösungen für die Betankung von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Arbeitsmaschinen an Orten, die nicht unter den Anlagenbegriff des § 2 Abs. 9 AwSV fallen, abgeleitet. Es behandelt auch die Mindestmaßnahmen, die für die Befüllung von Lagerbehältern von Einrichtungen zur Betankung und die für die Betankung notwendige befristete Lagerung von beispielsweise Kraftstoff erforderlich sind.
Laut DWA ist bei der Anwendung dieses Merkblatts davon auszugehen, dass die entsprechenden Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Regel eingehalten werden. Zusätzliche Anforderungen an die Betankung aus anderen Rechtsvorschriften, z.B. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den zugehörigen technischen Regelungen, sowie Anforderungen nach Schutzgebiets- oder Überschwemmungsgebietsverordnungen seien einzuhalten.
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