Das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommen hat das „PIC Circular XLI“ veröffentlicht, und die ECHA stellt einen kurzen Leitfaden zur Verfügung, der Fragen hinsichtlich der Notifizierung beantworten soll.
(mih) Das Sekretariat des Rotterdamer Übereinkommen hat zur Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC – Prior Informed Consent) das PIC Circular XLI mit Datum Juni 2025 veröffentlicht. Das PIC Circular erscheint zweimal jährlich und stellt laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein zentrales Dokument bei der Umsetzung des PIC-Verfahrens und beim Austausch von Informationen über gefährliche Chemikalien dar.
Positive Importentscheidungen der Vertragsstaaten in einer bestimmten Verwendungskategorie können Anwender gemäß Art. 8 Abs. 6 PIC bei Chemikalien des Anh. I Teil 3 dafür nutzen, via ePIC eine Sonder-Ausfuhrkennnummer (SRIN) anstatt einer kostenpflichtigen und termingebundenen Exportnotifizierung einzureichen.
In Anh. IV des PIC Circular ist eine Übersicht der Einfuhrentscheidungen der vergangenen sechs Monate seit dem vorherigen PIC-Rundschreiben (LX, Dezember 2024) zu finden. Die Einfuhrentscheidungen selbst können auf der Website des Rotterdamer Übereinkommens recherchiert werden.
Zudem hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Juni 2025 einen kurzen Leitfaden veröffentlicht, wann und wie ein Artikel zu notifizieren ist, der eine oder mehrere in Teil 2 oder 3 des Anh. I aufgeführte Chemikalien enthält (s. Art. 15 Abs. 1 PIC): When and how to notify the export of an article under PIC?
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