Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Omnibus-Verordnung angenommen, die auch Änderungen der CLP-Verordnung enthält.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anfang Juli dieses Jahres als Teil eines Aktionsplans für die Chemische Industrie den Entwurf einer sog. Omnibus-Verordnung angenommen, die auch Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) enthält. Wie der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesbehörden mitteilt, soll damit eine Reihe von Regelungen, die mit der Verordnung (EU) 2024/2865 (ABl. L, 2024/2865, 20.11.2024) in Kraft getreten, aber zum Teil noch nicht wirksam sind, wieder zurückgenommen oder geändert werden. Dazu würden neben der Rücknahme der Formatierungsregeln (Art. 31 und Anh. I CLP) auch Änderungen in den Vorgaben für Werbung und Fernabsatz (Art. 48 und 48a CLP) gehören.
Der Verordnungsentwurf wird in den kommenden Monaten im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch den Rat der EU und das Europäische Parlament verhandelt: bis wann und mit welchem Ergebnis ließe sich derzeit noch nicht abschätzen. Somit sei auch unklar, inwieweit die aus der CLP-Revision (Verordnung (EU) 2024/2865) hervorgehenden Anpassungen ihre Gültigkeit verlieren werden.
Ergänzend zu diesem Entwurf habe die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2865 angenommen, durch welchen die Anwendungsfristen aus der CLP-Revision teilweise verlängert würden. Auch diese Änderungen müssten das ordentliche Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen.
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