PFAS-Verbot in Feuerlöschschäumen

ECHA legt einen Vorschlag für Beschränkung aller Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vor

(ur) PFAS-haltige Löschschäume haben in der EU viele Fälle von Umweltverschmutzung verursacht, sowohl im Boden als auch im Trinkwasser. Alle PFAS oder ihre Abbauprodukte seien sehr hartnäckig und einige seien dafür bekannt, die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu schädigen. Die Kombination aus Persistenz und schadensverursachendem Potenzial bedeute, dass es wichtig sei, weitere Freisetzungen dieser Stoffe zu minimieren, um die Wahrscheinlichkeit potenziell irreversibler Schäden in der Zukunft zu verringern. Diese Argumente führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) an und begründet damit eine geplante EU-weite Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen.


Der ECHA-Vorschlag sieht vor, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Ausfuhr aller PFAS in Feuerlöschschäumen nach Gebrauch oder sektorspezifischen Übergangsfristen zu verbieten. Diese Übergangsfristen sollen der Industrie Zeit geben, PFAS-haltige Schäume zu ersetzen, ohne den Brandschutz zu beeinträchtigen. Weiter sollen diejenigen, die noch PFAS-basierte Schäume während der Übergangsfristen verwenden, sicherstellen, dass Freisetzungen in die Umwelt minimiert werden. Abgelaufene Schäume und eventuelle Abfallschäume müssten ebenfalls sachgerecht entsorgt werden.

Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, könnte nach Berechnungen der Behörde damit die Emissionen von PFAS in die Umwelt innerhalb von 30 Jahren um mehr als 13.000 Tonnen verringert werden.

Am 23. März 2022 soll eine sechsmonatige Konsultation beginnen, die jedem offen steht, der den Vorschlag wissenschaftlich kommentieren will. Außerdem veranstaltet die ECHA am 5. April eine Online-Informationsveranstaltung, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und interessierten Personen bei der Teilnahme an der Konsultation zu helfen.

Darüber hinaus arbeiten fünf europäische Länder (Niederlande, Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen) an einem Beschränkungsvorschlag, der alle PFAS in anderen Anwendungen abdecken wird. Sie planen, ihren Vorschlag im Januar 2023 bei der ECHA einzureichen. Die mit dem Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen eingeführte Risikobewertung ist für alle PFAS relevant. Dies bedeutet, dass es auch den Weg für die Bewertung von Risiken in der breiteren PFAS-Beschränkung ebnen wird.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse der ECHA werden nun mit der Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen beginnen. Bei ihrer Bewertung berücksichtigen sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die sie während der Konsultationen erhalten haben. Die gemeinsame Stellungnahme der beiden Ausschüsse wird für 2023 erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.

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