Online-Angebote: Gefahrenhinweise fehlen häufig

Werden gefährliche Chemikalien im Internet zum Kauf angeboten, entsprechen die Angebote meist nicht der CLP-Verordnung. Das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung hat 1.314 Angebote geprüft und bei 82 % Mängel festgestellt.

(mih) Bei Online-Angeboten für gefährliche Chemikalien fehlen sehr häufig die erforderlichen Gefahrenhinweise. Zu diesem Ergebnis kommt das Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung – ein Netzwerk von Behörden, die in der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein dafür zuständig sind, u.a. die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) durchzusetzen. Im Rahmen eines Projekts wurden 1.314 Angebote im Internet geprüft, wobei 1.083 (82 %) der CLP-Verordnung nicht entsprachen. Bei der Mehrzahl dieser nicht konformen Angebote waren die erforderlichen Gefahrenhinweise nicht genannt.

Ziel des Projekts von Januar bis August 2017 war es zu prüfen, ob die Informationen über gefährliche chemische Gemische, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, Art. 48 Abs. 2 CLP entsprechen. Danach ist in einer Angebotsbeschreibung für ein als gefährlich eingestuftes Gemisch die auf dem Etikett angegebene Gefahr anzugeben, wenn das Gemisch gekauft werden kann, ohne das Etikett sehen zu können. Bei den überprüften Websites handelte es sich zu 95 % um professionelle Internet-Shops. Die Mehrheit der kontrollierten Mischungen war dafür bestimmt, sie im Haushalt (37 %), beim Bau (16 %) und für Motoren (14 %) zu verwenden.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften ergriffen die Inspektoren geeignete Durchsetzungsmaßnahmen, um Abhilfe zu schaffen oder dies zu sanktionieren. In den meisten Fällen wurde neben anderen Maßnahmen (Bußgelder, behördliche Anordnungen oder Strafanzeigen) schriftlich oder mündlich beraten.

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