NRW: 14.000 chemische Produkte aus Verkaufsregalen entfernt

Nach Ablauf der letzten Übergangsfrist will das Land Verstöße gegen Kennzeichnungsvorgaben gemäß CLP nicht hinnehmen und hat deshalb mehr als 500 Handelsunternehmen kontrolliert.

(mih) Am 31. Mai 2017 endete die letzte Übergangsfrist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), welche die Kennzeichnung von Verpackungen mit gefährlichen Zubereitungen betraf: Zwei Jahre lang durften ausnahmsweise noch chemische Produkte gehandelt werden, die nicht den aktuellen Kennzeichnungsvorgaben entsprachen. Voraussetzung: Diese Lagerbestände waren vor dem 1. Juni 2015 gemäß altem Recht (Richtlinie 1999/45/EG) gekennzeichnet und „in Verkehr“ gebracht worden.

Die Behörden für Chemikaliensicherheit in NRW haben daraufhin von Juni bis Dezember 2017 in großen Mengen chemische Produkte aus den Verkaufsregalen entfernen lassen. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW mitteilt, seien bei Kontrollen Lacke und Farben, Putz-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Lufterfrischer, Bremsflüssigkeiten, Spachtelmassen und weitere Produkte entdeckt worden, die nicht den Kennzeichnungspflichten laut CLP entsprachen. Der staatliche Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen sowie die Kreise und kreisfreien Städte hätten landesweit mehr als 500 Unternehmen des Einzel-, Groß- und Online-Handels (Fachmärkte für Autozubehör, Tankstellen, Schnäppchenmärkte, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Kaufhäuser, Apotheken und Baumärkte sowie Großhändler) überprüft. Sie seien dabei auf insgesamt mehr als 14.000 nicht mehr verkehrsfähige Produkte gestoßen.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, welche möglichen gesundheitlichen Risiken mit dem Kauf eines Mittels verbunden sind“, sagte Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „Wer mit verbotenen Produkten Geschäfte macht, betreibt zudem einen unfairen Wettbewerb. In Nordrhein-Westfalen nehmen wir solche Verstöße nicht hin.“

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