Neues vom AGS
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 63. Sitzung verschiedene Beschlüsse zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für Betriebssicherheit (TRBS) gefasst.
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 63. Sitzung am 14. November 2018 folgende Beschlüsse zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gefasst:
Folgende TRGS/TRBS werden neu gefasst:
- TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
- TRBS 2152 Teil 3 als TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“
- TRBS 2152 Teil 4 als TRGS 724 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes“
- TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“.
Folgende TRGS/TRBS werden geändert bzw. ergänzt:
- TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- TRGS 903 „Biologische Grenzwerte“
- TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.
Die Neuerungen, Änderungen und Ergänzungen werden nach rechtsförmlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) voraussichtlich ab Februar 2019 im GMBl bekannt gemacht.

