Neues vom AGS
Bei seiner 62. Sitzung hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verschiedene Beschlüsse gefasst, u.a. zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 62. Sitzung am 7. und 8. Mai 2018 u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
- Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 460 „Vorgehensweise zur Ermittlung des Standes der Technik“ – dazu soll es künftig neu Praxisbeispiele geben – und TRGS 552 „N-Nitrosamine“.
- Änderungen und Ergänzungen der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ sowie der Handlungsanleitung zu Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK).
- Neue VSK, z.B. „Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln“.
- Überarbeitung der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“. Ziel ist es insbesondere, die Umsetzung des Minimierungsgebotes sowie des Stellenwertes und der Bedeutung der Toleranz-Konzentrationen und angestrebten Akzeptanz-Konzentrationen darzustellen. Die TRGS 910 soll stärker praxisorientiert und an den Pflichten des Arbeitgebers ausgerichtet werden. Die Arbeiten sollen 2019 abgeschlossen sein.
Die Neuerungen, Änderungen und Ergänzungen werden voraussichtlich ab August dieses Jahres im GMBl bekannt gemacht.

