Neues vom AGS

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat beschlossen, verschiedene TRBS bzw. TRGS neu zu fassen oder bestehende zu ändern und zu ergänzen.

(mih) Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat bei seiner 59. Sitzung am 14. und 15. November 2016 verschiedene Beschlüsse gefasst, welche die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) bzw. für Gefahrstoffe (TRGS) betreffen. Sie werden voraussichtlich ab Januar bzw. Februar kommenden Jahres im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht, u.a.:

  • Änderung und Ergänzung der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
  • Neufassung der TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“
  • Änderung und Ergänzung der Praxisbeispiele zur TRGS 460 „Stand der Technik“ (Hartverchromung von Metallteilen wechselnder Größe (Lohngalvanik), Desinfektion von Beckenwasser in Schwimmbädern, Absackung von pulverförmigen (feinstaubigen) Gütern)
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 555 „Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 617 „Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden“
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)“ (u.a. für polychlorierte Biphenyle (PCB), Diethanolamin und Trichloressigsäure)
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (Verwendung des Begriffs „bioverfügbar“)
  • Änderung und Ergänzung der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (bezüglich BGW)

Zudem ist vorgesehen die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ und die TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen für Landfahrzeuge“ zu überarbeiten, und es wird eine Bekanntmachung zur Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geben.

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