Neue TRGS 220 bekannt gemacht

Die Neufassung ergänzt die ECHA-Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern um nationale Anforderungen.

(mih) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 mit dem neuen Titel Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern mit Datum vom 16. Januar 2017 bekannt gemacht (GMBl 2017 S. 127).

Grundlage für diese TRGS sowie für die Erstellung und Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern sind Art. 31 und Anh. II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Verbindung mit § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Die TRGS 220 ergänzt die ECHA-Leitlinien, in denen nationale Aspekte jedoch nur teilweise berücksichtigt sind, um nationale Anforderungen, wenn diese Stoffe oder Gemische in Deutschland in Verkehr gebracht werden.

Die vorherige TRGS 220 „Sicherheitsdatenblatt“ war mit der Bekanntmachung des BMAS vom 6. Dezember 2007 (GMBl 2007 S. 1094) aufgehoben worden.

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