Neue Kennzeichnung: GefStoffV sicher anwenden

Die BAuA hat eine Handlungshilfe veröffentlicht, die dabei unterstützen soll, „altes Gefahrstoffrecht“ in die CLP-Verordnung zu übersetzen.

(mih) Am 1. Juni vergangenen Jahres hat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) die bis dahin geltenden Richtlinien, um Chemikalien einzustufen und zu kennzeichnen, vollständig abgelöst. Allerdings bezieht sich die derzeit gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an einigen Stellen noch auf die alten Richtlinien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat darum in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt die Handlungshilfe Anwendung der Gefahrstoffverordnung auf Stoffe und Gemische, die nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind veröffentlicht.

Sie soll es Anwendern ermöglichen, schnell und unkompliziert zu prüfen, ob die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches nach den Vorgaben der CLP-Verordnung Rechtsfolgen für sie hat. Darüber hinaus weist die Handlungshilfe auf einige weitere Konsequenzen hin, die sich aus der Umstellung von alter zu neuer Einstufung und Kennzeichnung ergeben.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de