Neue Bestimmungen für Phase-in-Stoffe

Eine Durchführungsverordnung regelt Berechnung der Mengen und gemeinsame Nutzung von Daten

(ur) Zur Gruppe der Phase-in-Stoffe gehören Stoffe,

  • die bereits vor 1981 auf dem Markt und im EINECS (European Inventory of Existing Commercial Substances) erfasst waren,
  • Stoffe, die zwar hergestellt, aber nicht vermarktet wurden (z.B. Prozesschemikalien, Zwischenprodukte) und
  • sogenannte No Longer Polymeres.

Die Übergangsregelung für die Registrierung von Phase-in-Stoffen unter REACH endete am 31. Mai 2018. Nun hat die EU-Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1692 vom 9. Oktober 2019 (ABl. L 257 S. 12) klargestellt, dass bestimmte Regelungen für Phase-in-Stoffe noch bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Nach diesem Stichtag müssen Unternehmen für jeden ihrer Stoffe ihre produzierte oder importierte Menge pro Kalenderjahr berechnen. Damit Registranten ihre Verpflichtungen zum Datenaustausch und zur Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers fortsetzen können, empfiehlt die Durchführungsverordnung, dass Registranten und auch Neuregistranten ähnliche informelle Kommunikationsplattformen nutzen sollten wie bei der Registrierung von Phase-in-Stoffen.

Ab dem Stichtag müssen Unternehmen, die die Registrierung eines Stoffes planen, eine Anfrage an die ECHA richten, um Informationen über andere Registranten zu erhalten, um dann Verhandlungen über den Datenaustausch aufzunehmen. Sie können sich nicht mehr auf ihre Vorregistrierungen verlassen.

Wenn im Rahmen eines Stoffinformationsaustauschforums (SIEF) Verhandlungen über den Datenaustausch aufgenommen wurden, können gemäß Artikel 30 Absatz 3 der REACH-Verordnung bis zum Stichtag entsprechende Streitigkeiten über den Datenaustausch eingereicht werden. Nach diesem Datum werden alle Streitigkeiten über den Datenaustausch gemäß Artikel 27 der REACH-Verordnung behandelt.
Bestimmte Phase-in-Stoffe werden weiterhin von weniger strengen Informationsanforderungen profitieren, wenn sie im niedrigsten Mengenband zwischen 1 und 10 Tonnen pro Jahr registriert werden und sie die im Anhang III der REACH-Verordnung aufgeführten Kriterien nicht erfüllen.

Download:
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1692 der Kommission vom 9. Oktober 2019 über die Anwendung bestimmter Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung und gemeinsame Nutzung von Daten nach Ablauf der endgültigen Registrierungsfrist für Phase-in-Stoffe

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