Neuaufnahmen in SVHC-Liste

ECHA setzt zwei weitere Chemikalien auf die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste)

(ur) Mit Datum vom 14. Juni 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zwei neue Chemikalien in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern – SVHC) aufgenommen:

  • Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid mit der CAS-Nummer 75980-60-8 wurde aufgrund seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften auf die Liste gesetzt. Die Chemikalie wird beispielsweise für Tinten und Toner, Beschichtungsprodukte, Fotochemikalien, Polymere, Kleb- und Dicht- und Füllstoffe, Spachtelmassen, Putze, Modelliermasse etc. verwendet.
  • Bis(4-chlorophenyl)sulfon mit der CAS-Nummer 80-07-9 hat sehr persistente und sehr bioakkumulative (vPvB) Eigenschaften. Die Substanz wird verwendet zur Herstellung von Chemikalien, Kunststoff- und Gummiprodukten.

Die Kandidatenliste umfasst nun 235 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt eine weitere Verwendung.

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste enthalten, der eine Konzentration von 0,1 % (Gewichtsprozent) überschreitet, müssen ihren Kunden und Verbrauchern genügend Informationen zur Verfügung stellen, um sie sicher verwenden zu können. Die Verbraucher haben das Recht, die Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (14. Juni 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen der ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

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