Meldeportal für Giftzentralen

Ein neues Portal der europäischen Chemikalienagentur ECHA hilft Unternehmen, ihre Informationen zu gefährlichen Gemischen aufzubereiten und so zu übermitteln, wie sie von den Giftinformationszentren benötigt werden.

ur - Das ECHA-Einreichungsportal ist ein Online-Tool, das sowohl Industrie- als auch Behördenbenutzer bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der Meldung gefährlicher Gemische gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung unterstützt. Es ermöglicht der Industrie die Vorbereitung und Einreichung von Informationen über gefährliche Gemische (Poison Center Notification - PCN) bei den zuständigen Stellen.

Über das Portal können Unternehmen mehrere Mitgliedstaaten benachrichtigen, in denen sie beabsichtigen, ihre Produkte (mit einem einzigen Antrag) auf den Markt zu bringen. Dies soll laut ECHA den Verwaltungsaufwand und die Kosten der Unternehmen verringern. Die ECHA erhebt keine Gebühr für die Nutzung des Portals. Einige Mitgliedstaaten erheben möglicherweise Gebühren zur Deckung ihrer Kosten. Mitteilungen, die über das Portal übermittelt werden, sind gültig, sobald der betreffende Mitgliedstaat bereit ist, sie anzunehmen.

Weitere Verbesserungen der Benutzeroberfläche und weitere Funktionalitäten werden in künftigen Releases des Portals im Juli und November 2019 implementiert.

Hintergrund
Gemäß der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) müssen Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, den betreffenden nationalen Stellen Informationen über diese Gemische zur Verfügung stellen. Diese Informationen sind ab 1. Januar 2020 für Gemische zur Verwendung durch den Verbraucher in harmonisierter Form bereitzustellen, ab 1. Januar 2021 für Gemische zum gewerblichen Gebrauch und ab 1. Januar 2024 für Gemische zum industriellen Gebrauch. Die benannten Stellen in den Mitgliedstaaten stellen diese Informationen Giftzentren zur Verfügung, damit Ärzte im Notfall schnell medizinische Hilfe leisten können.

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