Leitfaden: GHS richtig anwenden
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) stellt einen englischsprachigen „Leitfaden für die Anwendung von GHS-Kriterien“ zur Verfügung.
(mih) Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat auf ihrer Internetseite einen englischsprachigen „Leitfaden für die Anwendung von GHS-Kriterien“ zur Verfügung gestellt. Anhand zahlreicher Anleitungen und Beispiele lässt sich nachvollziehen, wie gefährliche Stoffe und Gemische korrekt einzustufen sind.
Der Leitfaden besteht aus sieben Abschnitten, die sich auf folgende GHS-Kapitel beziehen:
- akute Toxizität (Kapitel 3.1)
- Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung (Kapitel 3.2)
- Verursachung schwerer Augenschäden/Augenreizung (Kapitel 3.3)
- Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung (Kapitel 3.2) und Verursachung schwerer Augenschäden/Augenreizung (Kapitel 3.3)
- Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege (Kapitel 3.4)
- spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Kapitel 3.8)
- gefährlich für die aquatische Umwelt (Kapitel 4.1)
Von der Internetseite wird zudem auf einen spezifischen Leitfaden der „International Petroleum Industry Environmental Conservation Association“ (IPIECA) verlinkt. Dieser Leitfaden hat die Anwendung der GHS-Kriterien auf Erdölsubstanzen zum Thema.

