Leichter einstufen und kennzeichnen

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält nun auch die harmonisierte Einstufung nach der Stoff-Richtlinie.

(mih) Die Einstufung und Kennzeichnung aller im Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) harmonisiert eingestuften Stoffe ist im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification and Labelling (C&L) Inventory) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nun auch nach den Kriterien der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG angegeben. Darauf weist der REACH-CLP-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.

Diese Angabe der harmonisierten Einstufung zusätzlich zur bereits im Verzeichnis enthaltenen Legaleinstufung nach CLP-Verordnung unterstützt Firmen, die ihre Gemische noch nach „altem Recht“ (Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG und Stoffrichtlinie) einstufen und kennzeichnen. Für Stoffe ist nur noch die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung möglich. Gemische hingegen können noch bis Juni 2015 nach den alten Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de