Konsultation zu CLP

EU-Kommission startet Befragung zur Reform der CLP-Verordnung

(ur) Die Europäische Kommission hat mit Datum vom 9. August 2021 eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische (CLP-Verordnung) eingeleitet. Bis zum 15. November 2021 können Bürger, Institutionen und Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Sektor der Kommission per Fragebogen mitteilen, wie die CLP-Verordnung unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts am besten überarbeitet werden kann. Um an der Befragung teilzunehmen, ist eine Registrierung (EU-Login) erforderlich.

Die CLP-Verordnung dient in der EU zur Identifizierung und Kommunikation der gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien. Sie basiert auf dem globalen Standard (GHS) der Vereinten Nationen und setzt diesen Standard in EU-Recht um. Damit wird festgelegt, wie gefährliche Chemikalien (z.B. als krebserzeugend oder für die aquatische Umwelt gefährlich) einzustufen sind und wie diese Gefahren über Lieferketten hinweg sowie gegenüber Verbrauchern und Arbeitnehmern kommuniziert werden. Im Zuge der Überarbeitung will die Kommission unter anderem verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Einführung neuer Gefahrklassen (wie endokrine Störungen sowie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität) und entsprechende Einstufungskriterien prüfen.

Im Rahmen des Europäischen Green Deal und der Chemikalienstrategie soll diese Überarbeitung dazu beitragen, für Menschen und Umwelt ein höheres Schutzniveau vor gefährlichen Chemikalien zu erreichen. Zudem soll die Substitution gefährlicher Chemikalien durch sicherere Chemikalien vorangetrieben und die EU-Industrie als globaler Vorreiter bei der Herstellung und Verwendung sicherer und nachhaltiger Chemikalien gefördert werden.

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