Konsultation zu besorgniserregenden Stoffen

Interessierte können bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) noch bis 15. Oktober 2009 aktuelle Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe gemäß REACH-Verordnung kommentieren.

(ak) Die aktuellen Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe gemäß der Chemikalienverordnung REACH kommen mehrheitlich von den Mitgliedstaaten. Diese möchten 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit streng regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst.

Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare dazu auf den Internetseiten der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) abgeben.

Acht Vorschläge haben deutsche Behörden eingebracht. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind.

Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten ständig an neuen Vorschlägen. Die ECHA hatte eine erste Liste mit Chemikalien bereits im Oktober 2008 veröffentlicht.

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