Klassifizierung nach GHS

Auf UN-Ebene wird der Ruf nach einer harmonisierten Liste der nach GHS klassifizierten Stoffe lauter. Als erster Schritt wurde ein Vergleich der UN-Modellvorschriften mit einer Klassifizierung nach EU-CLP erstellt.

(ak) In einem Dokument mit insgesamt 149 Seiten hat das UN-Sekretariat einen Vergleich der Klassifizierung von Stoffen nach den UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter und der Klassifizierung nach der europäischen CLP-Verordnung erstellt. Die Liste UN/SCEGHS/19/Inf. 7 bzw. UN/SCETDG/37/Inf. 12 wird Thema sein in der 37. Sitzung des Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods vom 21. bis zum 30. Juni in Genf sowie in der 19. Sitzung des Sub-Committee of Experts on the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals.

 

Anlass für die Diskussion von auf GHS basierenden Klassifizierungslisten war ein von Austalien zum GHS Sub-Committee eingereichtes Informationspapier (Inf. 10). Mehrere der Experten waren der Ansicht, dass es angebracht wäre, die Entwicklung einer harmonisierten Klassifizierungsliste in Erwägung zu ziehen. Denn sowohl verschiedene Staaten als auch internationale Organisationen hätten bereits eigene, auf GHS basierende Listen erstellt, die jedoch bei einigen Stoffen zu anderen Ergebnissen gekommen seien. Ein Vorschlag des Sekretariats stieß auf Zustimmung der anderen Experten: Er lautete, dass eine harmonisierte Klassifizierung am besten mit der Stoffliste der UN-Modellvorschriften beginnen sollte, da es sich bei diesen um die international am häufigsten transportierten Stoffe handele.

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