Keine unüberwindliche Hürde

Bundesregierung beantwortet Fragen zu den Startschwierigkeiten der SCIP-Datenbank

(ur) Detaillierte Fragen zur sogenannten SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) – SCIP) für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe – Substances of very high concern) stellte die FDP-Fraktion am 10. August 2021 in einer Kleinen Anfrage (19/31860). Darin erkundigt sie sich unter anderem, wie die Bundesregierung dazu steht, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Ausgabetool der SCIP-Datenbank noch nicht fertiggestellt hat. Außerdem möchten die Liberalen wissen, ob die Regierung die Ansicht teilt, dass die Anforderungen der ECHA an die bereitzustellenden Unterlagen über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

In ihrer Antwort (19/32063) am 26. August 2021 äußerte sich die Bundesregierung dazu. Bis Mai 2021 seien europaweit zwölf Millionen Datenmeldungen über gefährliche Stoffe in der SCIP-Datenbank eingegangen. Dies zeige, dass das Meldeverfahren trotz der anfänglichen Unsicherheiten keine unüberwindbare Hürde darstelle.
Die Bundesregierung teile die Auffassung der Fragesteller, dass eine frühere Öffnung des Datenportals wünschenswert gewesen wäre, heißt es in der Antwort weiter. Sie habe aber auch Verständnis für die schwierige Aufgabe der ECHA, ein IT-System aufzubauen, das eine vielfältige und höchst komplexe Produktwelt abbilden solle. Im Übrigen sei die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass die ECHA mit den von ihr gemachten technischen und inhaltlichen Vorgaben ihre Kompetenzen überschritten habe.

Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen besonders besorgniserregende Stoffe in ihren Erzeugnissen, die SVHC-Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, an die SCIP-Datenbank der ECHA melden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Abfallrahmenrichtlinie.

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