Illegalen Handel mit fluorierten Treibhausgasen bekämpfen

Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes soll den Vollzugsbehörden geholfen werden, den illegalen Handel zu unterbinden

(ur) Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen vorgelegt. Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, durch eine Änderung des Chemikaliengesetzes Vollzugshindernisse bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen zu beseitigen.

Dieser illegale Handel birgt insbesondere die Gefahr, dass das Quotensystem der EU-F-Gas-Verordnung – (EU) Nr. 517/2014 – für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) unterlaufen und mehr HFKW verwendet und emittiert werden, als nach der Verordnung vorgesehen ist. Hierdurch kann das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der korrespondierenden internationalen Verpflichtungen aus dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht gefährdet werden.

Durch eine Änderung des Chemikaliengesetzes sollen die weitere Abgabe und die Verwendung von HFKW sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die unter Verstoß gegen entsprechende unionsrechtliche Vorgaben erstmalig in Verkehr gebracht wurden, untersagt werden. Ergänzend dazu soll eine Begleitdokumentation eingeführt werden.

Mit einer entsprechend ausgestalteten Dokumentationsregelung soll es den Behörden möglich werden, die Lieferkette nachzuverfolgen und, falls ein nachgeschalteter Akteur dieses Dokument nicht vorlegen und auch nicht anderweitig glaubhaft machen kann, dass die Vorschriften eingehalten wurden, die weitere Abgabe oder Verwendung des Treibhausgases zu untersagen.

Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen.

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