IFA veröffentlicht aktuelle Grenzwerte
Die „Grenzwertliste 2022“ enthält chemische, biologische und physikalische Grenzwerte für Arbeitsplätze.
(fu) Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) liefert mit der „Grenzwertliste 2022“ allen, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen, ein einfaches Hilfsmittel, um Belastungen am Arbeitsplatz im Sinne der europäischen Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu bewerten.
Die Grenzwerteliste enthält die Gefahrstoffgrenzwerte – Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und Biologischer Grenzwert (BGW) – aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900 und 903 sowie die Einstufungen der TRGS 905 in einer Tabelle zusammengefasst. Sie beinhaltet zudem Grenzwerte und Beurteilungswerte für Innenräume, Lärm, Vibration, thermische Belastungen, Strahlung, Elektrizität, biomechanische Belastungen und Hinweise zu biologischen Einwirkungen.
Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe, die erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten haben, alle für sie relevanten Informationen über AGW zusammenzutragen, können hier auf die relevanten Informationen zurückgreifen.
Aufgenommen sind Grenzwerte, die im staatlichen Vorschriften- und Regelwerk niedergelegt sind. Existieren für bestimmte Einwirkungen lediglich Angaben in Normen bzw. als arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Veröffentlichungen ausländischer Institutionen, so sind diese mit einer entsprechenden Bemerkung zitiert, um eine Orientierung zu geben.

