Hexachlorbenzol: Grenzwert in POP-Verordnung

Damit wird die Verwendung von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die Hexachlorbenzol als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung enthalten, geregelt.

(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. I der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) in Bezug auf Hexachlorbenzol geändert: mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2291 vom 8. September 2022 (ABl. 2022 L 303 S. 19). Die Delegierte Verordnung tritt am 13. Dezember 2022 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Bislang ist Hexachlorbenzol in Anh. I Teil A POP-Verordnung ohne einen Grenzwert für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen aufgelistet. Um dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wird für diesen Stoff ein solcher Grenzwert festgelegt: 10 mg/kg (0,001 Gew.-%). Damit soll die Rechtslage geklärt und die Durchsetzung in Bezug auf die Verwendung von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, die Hexachlorbenzol als unbeabsichtigte Spurenverunreinigung enthalten, erleichtert werden. Die Kommission hatte festgestellt, dass einige Stoffe, Gemische und Erzeugnisse wie Pestizide, Chlorlösungsmittel, Druckfarben, Beschichtungen, Farben und Toner, Holzanwendungen, Textilanwendungen und Kunststoffe Hexachlorbenzol als Verunreinigung enthalten.

Mit der POP-Verordnung werden die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Stockholm über persistente organische Schadstoffe und des Protokolls zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe umgesetzt. Nach Art. 3 Abs. 1 POP-Verordnung sind die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von in Anh. I aufgelisteten Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen vorbehaltlich Art. 4 POP-Verordnung verboten.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de